Paul-Emile Müller mueller-pe.ch

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite können Fragen zu Inhalten des Lehrmittels gestellt werden. Die Fragen mit den entsprechenden Antworten werden dann auf dieser Seite veröffentlicht. Dieses Forum ist in erster Linie für die Benutzer der NIN-Arbeitsblätter da, um sich gegenseitig auszutauschen.

Weitere Informationsquellen

  • "info"-Abonnement neu: Info des Fachverbandes Electrosuisse - SNG 491000
    Informationen über die Auslegung von Normen, Weisungen und Vorschriften im Elektrobereich.
    www.electrosuisse.ch => Shop Normung => SNG 491000
  • Zeitschrift Elektrotechnik: Fragen und Antworten zu NIN von David Keller und Pius Nauer
    Fachzeitschrift: ET Elektrotechnik => Kapitel NIN-Know-how
  • Fragen
    1. Prüfung FI mit 0.3 oder 0.4 Sekunden?
    2. Dimensionierung ortveränderlicher Leitungen zu Motoren?
    3. Spannungsabfall auf Drehstromleitungen?
    4. Muss der Erdungsleiter den halben oder den gleiche Querschnitt haben?
    5. Warum dürfen ortsverlegte Leitungen nicht mit Briden befestigt werden?
    6. Was bedeuten die Abkürzungen SiR und EVA?
    7. IP = International Protection oder Ingress Protection?
    8. Wie entstehen mit Oberwellen behaftete Ströme bei elektron. Vorschaltgeräten?
    9. Wann dürfen Überlastschutzorgane bei Motoren entfallen?
    10. Wo sind Brennbarkeitsgrade etc. definiert?
    11. R, L und C am gleichen Neutralleiter: Warum kommt es auf den Drehsinn an?
    12. Absicherung gegen Kurzschluss: Was versteht man unter Durchlassenergie?
    13. Wo bekommt man die NIV
    14. Wo sind Zonen und Bereiche definiert?
    15. Schutz gegen Kurzschluss, Übung: Warum ist Ikmin = 3/4 IK1?
    16. Worauf achten beim Einsatz von LED-Röhren in bestehende FL?
    Antworten:

    1. Prüfung FI (RCD) mit 0.3 oder 0.4 Sekunden?

    (NINA Seite 24.4)
    Fehle rstromschutzschaltungen werden vom Hersteller so geprüft, dass die Auslösung bei einem Fehlerstrom innert 0.3 Sekunden geschieht. Das ergibt eine Reserve zu den verlangten 0.4 Sekunden für den Personenschutz. In der Praxis lösen RCD's etwa 10 mal schneller aus.

    2. Dimensionierung ortveränderlicher Leitungen und Motoren?

    (NINA Seite 27.8)
    Können im Gegensatz zur Berechnung im Beispiel die ortsveränderlichen Leitungen zu den Motoren nicht im Zuge der Leitung dimensioniert werden? Dies ergäbe geringere Leiterquerschnitte.
    Antwort: Ortsveränderliche Leiter gelten gemäss Elektrosuisse nicht als kurzschlusssicher verlegt. Sie dürfen daher nicht im "Zuge der Leitung" abgesichert werden. Sie müssen gemäss vorgeschaltetem Üu dimensioniert werden.

    3. Spannungsabfall auf Drehstromleitungen?

    (NINA, Seite 27.9)
    Fehlt im Beispiel Leiterdimensionierung, nicht der Faktor 2 im Zäher?
    Antwort: Der Faktor 2 im Zähler gilt bei 1-Phasenwechselstrom. Bei Dreiphasenwechselstrom fällt bei verwendeter Formel der Faktor 2 weg.

    4. Muss der Erdungsleiter den halben oder den gleiche Querschnitt haben?

    (NINA Seite 18.1)
    Im NIN 2015 5.4.2.3 steht, dass Erdungsleiter den Anforderungen der Schutzleiter entsprechen. Weiter unten steht das der Querschnitt des Erdungsleiters mindestens der Hälfte des Querschnitts eines Polleiters der am Anschlussüberstromunterbrecher angeschlossenen Leitung haben muss. Kann der Schutzleiter nun reduziert werden, wenn Polleiter, Neutralleiter und Schutzleiter abgehend gleich dimensioniert sind?
    Antwort: Bei dem AÜu muss zwischen ankommend und abgehend unterscheiden werden. Ausserdem muss zwischen Neutralleiter und Schutzleiter unterschieden werden. Der abgehende Schutzleiter kann ohne weiters reduziert werden, der Neutralleiter eher nicht.
    Der Neutralleiter kann wegen Oberwellen und Unsymmetrien (NINA 27.9 und 29.2) im Normalfall den gleichen oder gar mehr Strom führen als der Polleiter. Der Schutzleiter, der von AÜu ins Haus führt, darf gegenüber dem Polleiter 50 % reduziert werden, denn dieser Querschnitt muss nur für den Kurzschlussschutz reichen. Ebenso der Erdungsleiter der die gleiche Funktion wie der Schutzleiter hat. Der HPA darf zusätzlich reduziert werden, da dieser im Fehlerfall nur einen Teil des Kurzschlussstromes führt.
    Beispiel:
    AÜu ankommend, L = 25 mm² , N = 25 mm², PEN = 25 mm².
    AÜu abgehend, L = 25 mm², N = 25 mm², PE = 16 mm². Erdungsleiter ebenfalls 16 mm² (beide nur für Kurzschlussschutz). HPA = 10 mm², hilft im Falle eines Kurzschlusses (keine Überlast).
    Also wenn man das Prinzip versteht, warum reduziert werden kann, so merkt man, dass beim Neutralleiter heute tatsächlich aufgepasst werden sollte, wenn EDV, Fluoreszenzleuchten, LCD etc angeschlossen werden (Bürogebäude!). Beim Kurzschlussschutz oder Potenzialausgleich (wo im Normalfall keine lang andauernde Überlast auftritt) kann ohne weiteres reduziert werden.

    5. Warum dürfen ortsveränderliche Leitungen nicht mit Briden befestigt werden?

    (NINA Seite 26.8)
    Werden flexible oder hochflexible Leitungen ortsfest verlegt, sind sie in Rohre einzuziehen oder so zu verlegen, dass die Leiter nicht beschädigt werden. NIN 2015 5.2.2.8.8 §2. Nägel, Agraffen und dgl. Dürfen nicht als Befestigungsmittel verwendet werden. Starre Kabel (TT) werden ja auch mit Nagelbriden montiert, warum dürfen das TD-Kabel (3 x 1,5 mm²) nicht auch?
    Antwort: Beim Übergang von befestigten zu unbefestigten Leitungen (Rohrende, Bride) entsteht eine Art Knickstelle. Hier werden die Litzen oder Drähte der Kabel immer an der gleichen Stelle gebogen, so dass hier ein Drahtbruch wahrscheinlicher wird als bei frei herumliegenden Kabeln, welche nicht immer an der selben Stelle gebogen werden. Allenfalls kann der Übergang fest-beweglich mit biegsamen Muffen oder einem Knickschutz gemacht werden, wie dies auch bei Steckdosenleisten üblich sind.

    6. Was bedeuten die Abkürzungen SiR und EVA?

    (NINA Seite 26.2)
    SiR = Silikonkautschuk (dauerelastisch, Ozonfest, wärmebeständig, 180 °C
    EVA = Ethylen-Vinylacetat oder Ethylvinylacetat, halogenfreier Kunststoff (kein Chlor, Fluor, Brom)

    7. IP = International Protection oder Ingress Protection?

    (NIN Seite 3.3)
    Ingress Protection (englisch: Eindringschutz) ist der ursprüngliche Begriff, wie er vorerst auch vom VDE übernommen wurde. Heute wird in deutschspachigen Gebieten wie auch in den NIN der Begriff "International Protection" verwendet. In technischen Prospekten und Unterlagen findet man beide Begriffe.

    8. Wie entstehen die mit Oberwellen behafteten Ströme bei elektronischen Vorschaltgeräten?

    (NINA 27.8)
    Die 230 V Netzspannung wird zuerst gleichgerichtet, um die elektronische Schaltung speisen zu können. Eine Gleichrichterbrückenschaltung lädt jeweils alle 10 ms den Glättungskondensator auf. Für dieses Aufladen wird nur ein Teil der 10 ms gebraucht. Die Dauer hängt von der Last (Lampe) und der Grösse der Kapazität ab.

    9. Wann dürfen Überlastschutzorgane bei Motoren entfallen?

    (NINA 10.2 und 34.1) Die folgende Frage erübrigt sich seit den NIN / NIN COMPACT 2015
    Unter NIN 2010 4.3.3.3.2 steht: Überlastschutzorgane dürfen entfallen... 4. bei Motoren mit einer Nennleistung bis höchstens 0,5 kW, sofern sie "nicht" in feuergefährdeten Räumen montiert "und" unbeaufsichtigt sind...
    In den NIN COMPACT 4.3.3.3.2.1.4 steht hingegen ... und nicht unbeaufsichtigt sind...).
    Die Aussage ist wiedersprüchlich, ausserdem ist eine NICHT-UND-Verknüpfung ohne Klammern von der Logik her mehrdeutig.
    Frage: Wie ist der Text in den NIN oder in den NIN COMPACT zu interpretieren?
    Antwort (von Ernst Feldmann): Kleine, beaufsichtigte Motoren können in feuergefährlichen Räumen aus folgenden Überlegungen praktisch keine Gefahr darstellen:
    1. die Leistung der Motoren ist auf maximal 0,5 kW begrenzt. Bei dieser geringen Leistung stellt die kleine, erwärmte Masse keine grosse Gefahr dar, selbst in feuergefährlicher Umgebung.
    2. Unter dem Ausdruck „beaufsichtigt“ verstehe ich ein Gerät, das nie selbständig in Betrieb gesetzt werden kann oder selbständig weiterläuft. Die anwesende Bedienungsperson ist ein integrierender Bestandteil.
    3. Unzulässige Temperaturen am Gerät können nicht verborgen bleiben, sie werden vielmehr durch die Bedienungsperson rasch festgestellt, z.B. durch erhöhte Temperatur am Gehäuse, austretender Geruch oder im Extremfall durch austretenden Rauch von der Wicklung.
    Aus diesen Überlegungen scheint mir der Text richtig interpretiert, wenn Motoren < 0,5 kW in feuergefährlichen Räumen zwingend mit Motorschutzmassnahmen ausgerüstet werden müssen, falls sie unbeaufsichtigt in Betrieb gesetzt werden können.

    10. Wo sind Brennbarkeitsgrade etc. definiert?

    (NINA 6.1)
    VKF, Bundesgasse 20, Postfach 3001 Bern, 031 320 20 20 (Baustoffe: Qualmverhalten, Qualmgrad, Brandkennziffer, Materialbeurteilung)
    Kantonale Feuerpolizei; Für Zürich Postfach 9090 Zürich, 01 308 22 04: Brandschutzvorschriften Grundlagen A, Baulicher Brandschutz B, Technischer Brandschutz C (Baustoffe, Bauteile ..)

    11. R, L und C am gleichen Neutralleiter: Warum kommt es auf den Drehsinn an?

    (NINA 29.2)
    Wie aus der Skizze ersichtlich ergibt sich bei der Phasenfolge L1 (R), L2 (C), L3 (L) ein zu grosser Neutralleiterstrom. Werden die Verbraucher C an L3 und L an L2 angeschlossen (also vertauscht), so liegen wegen der Phasenverschiebung die Ströme von L2 und L3 in Opposition zum Strom in L1. In der Folge wird der Neutralleiterstrom weniger gross.

    12. Absicherung gegen Kurzschluss: Was versteht man unter Durchlassenergie?

    (NINA 27.4)
    Der Überstromunterbrecher lässt beim Abschaltvorgang während einer gewissen Zeit - bis der Lichtbogen gelöscht ist - Strom durch die gestörte Leitung fliessen. Die Zeit t die der Leiter während einem Kurzschluss aushält (t=k²A²/I²), muss mit der Abschaltzeit des LS verglichen werden. Hält der Leiter den Kurzschlussstrom weniger als 0,1 Sekunden aus, so muss noch überprüft werden, ob der LS zuviel Energie durchlässt und so den Leiter beschädigt.
    Beispiel 1a: Ein 6 mm² PVC-Draht soll mit einem LS 63 A geschützt werden. Annahme: Der prospektive Kurzschlussstrom sei 5000 A. Begriff prospektiv siehe: NINA Auflage 11, Seite 37.2.
    - PVC-Draht: k²A² = 115² x 6² = 476 000 A²s
    - LS 63 A aus Herstellerdiagramm bei 5000 A = 40 000 A²s (CMC, Techn. Info 751/2-B, Blatt 322T00)
    Die maximal mögliche Durchlassenergie des 6 mm²-Drahtes ist grösser als die Energie, die der LS 63 A durchlässt. Der Draht hält den Kurzschlussstrom infolgedessen ohne Beschädigung aus.
    Beispiel 1b: Wie oben, jedoch mit 1,5 mm² PVC-Draht.
    - PVC-Draht: k²A² = 115² x 1,5² = 29 800 A²s
    - LS 63 A wie oben
    Die maximal mögliche Durchlassenergie des 1,5 mm²-Drahtes ist kleiner als die Energie, die der LS 63 A durchlässt. Der Draht hält den Kurzschlussstrom infolgedessen nicht aus!

    13. Wo bekommt man die NIV?

    (NINA 1.3) Beim Kauf der NIN COMPACT wird die NIV vom electrosuisse nicht mehr wie beigelegt. Sie finden es beim Bundesarchiv: www.admin.ch/ch/dc734_27.html. Den Originaldruck bekommt man bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ). Einzelexemplare werden nicht verrechnet! Unter www.electrosuisse.ch kann ausserdem der Sicherheitsnachweis Elektroinstallationen sowie das Mess- + Prüfprotokoll (gemäss NIV) heruntergeladen werden. Diese und weitere Normen finden Sie auch unter Downloads auf dieser Homepage.

    14. Wo sind Zonen und Bereiche definiert?

    (NINA 3.1)
    Zonen: SUVA-Merkblatt "Grundsätze des Explosionsschutzes mit Beispielsammlung, Ex-Zonen". In dieser Broschüre gibt es auch noch weitere nützliche Hinweise (041/4195111).

    15. Schutz gegen Kurzschluss, Übung: Warum ist Ikmin = 3/4 IK1?

    (NINA 27.5)
    Im Beispiel wird der Kurzschlusstrom durch Messung bestimmt. Die Messung erfolgt in der Regel mit einem NIV-Messgerät und ist somit immer 1-polig.

    16. Worauf muss man achten beim Einsatz von LED-Röhren in bestehende FL?

    (NINA 33.1)
    Bei der Verwendung von LED-Röhren als Ersatz für bestehende Leuchtstoffröhren könne erhebliche Gefahren entstehen.
    Der Umbau der FL-Armatur muss diverse Normen erfüllen. Verantwortung trägt der Anlagebesitzer (NIV Art. 5.1) und die Person, welche den Umbau vornimmt (NEV Art. 17.2).
    Der Umbau erfordert eine sicherheitstechnische Beurteilung und eine neue Konformitätserklärung gemäss EN 60598. Siehe auch info 3051 vom August 2011.
    Es dürfen nur die folgenden Varianten 1 und 2 angewendet werden.



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